e wie ernährungFelicitas Härlin · Tübingen Termin vereinbaren

Krankenkasse, PKV & Beihilfe

Kostenerstattung

Wann Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung brauchen, was die gesetzliche Krankenkasse übernimmt und wie private Versicherung und Beihilfe erstatten. Mit allen Formularen zum Download.

Wann benötige ich eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung?

Ernährungsberatung zur Prävention

Für eine zertifizierte Präventionsmaßnahme nach § 20 SGB V ist grundsätzlich keine ärztliche Zuweisung erforderlich. Die anteilige Kostenübernahme erfolgt nach den jeweiligen Bedingungen der Krankenkasse.

Ernährungstherapie bei einer Erkrankung

Wenn eine ernährungsbedingte oder durch Ernährung beeinflussbare Erkrankung vorliegt, erfolgt die Beratung als individuelle Ernährungstherapie. Dafür benötigen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Die Krankenkasse beteiligt sich – abhängig von den individuellen Voraussetzungen und ihrer Satzung – an den Kosten.

Klären Sie die Kostenübernahme möglichst vor Beginn der Therapie mit Ihrer Krankenkasse.

Private Krankenversicherung & Beihilfe

Seit dem 01.01.2022 ist die Ernährungstherapie beihilfefähig. Eine Genehmigung der Beihilfestelle vor Beginn der Therapie ist nicht vorgeschrieben, aber zu empfehlen.

Unter Beachtung der beihilfefähigen Höchstbeträge und Ihres individuellen Bemessungssatzes erhalten Sie anteilig eine Rückerstattung der Beratungskosten. Einen Kostenvoranschlag stelle ich Ihnen gerne aus.

Was gilt für meinen Vertrag?

Inwieweit Ihre private Krankenversicherung die Kosten einer Ernährungstherapie erstattet, richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag und dem darin enthaltenen Umfang der Heilmittel-Erstattung (vergleichbar mit Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie).

Die Ernährungstherapie ist als Heilmittel anerkannt und laut Musterbedingungen der PKV, MB/KK 2009 § 4 Abs. 3 erstattungsfähig, wenn sie von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet wurde (MB/KK 2009 § 4 Abs. 2). Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Verbandes der Privaten Krankenversicherung haben sich zum Beispiel für den Standardtarif geändert: Laut Nr. 3c Abs. 4 TB/ST ist die Ernährungstherapie dort erstattungsfähig – analog zu anderen Heilmitteln.

Weitere häufige Fragen – etwa wann Sie eine ärztliche Bescheinigung brauchen und wie viele Termine sinnvoll sind – beantworte ich in den Fragen und Antworten.

Bitte lassen Sie bei Ihrer Versicherung prüfen, ob auch Ihr Vertrag von dieser Regelung profitiert. Kontaktieren Sie mich für einen Kostenvoranschlag, den Sie zusammen mit dem ärztlichen Rezept bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können.

Unterschrift von Felicitas Härlin

Ihre Felicitas Härlin

Formulare

Downloads

Alle Unterlagen, die Sie für die Kostenerstattung brauchen – zum Herunterladen und Ausdrucken.

  1. Formular ausfüllen lassen

    Ihre Ärztin oder Ihr Arzt füllt die Notwendigkeitsbescheinigung aus.

  2. Kostenvoranschlag anfordern

    Melden Sie sich bei mir – ich stelle Ihnen den Kostenvoranschlag aus.

  3. Bei der Kasse einreichen

    Beides zusammen reichen Sie bei Ihrer Kranken- oder Beihilfestelle ein.

Kontakt

Kostenvoranschlag anfordern

Schreiben Sie mir Ihre Diagnose und Ihre Kasse – dann stelle ich Ihnen die passenden Unterlagen zusammen.

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