Magen & Darm
- Reizdarmsyndrom
- SIBO / bakterielle Fehlbesiedlung
- Morbus Crohn, Colitis ulcerosa
- Reflux und Gastritis
- Exokrine Pankreasinsuffizienz
- Leber- und Gallenerkrankungen
Auf ärztliche Verordnung
Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Erkrankung oder Beschwerden diagnostiziert hat, die durch eine Ernährungsumstellung behoben oder in ihrem Verlauf abgemildert werden können.
Grundlage
Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bei Ihnen eine Erkrankung oder Beschwerden diagnostiziert, die durch eine Ernährungsumstellung behoben oder in ihrem Verlauf abgemildert werden können, besteht die Möglichkeit, eine ernährungstherapeutische Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die Kosten werden von den Krankenkassen nach § 43 SGB V anteilig übernommen. Dazu wird eine sogenannte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung benötigt, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ausfüllt. Wie hoch die Beteiligung ausfällt, hängt von Ihren individuellen Voraussetzungen und der Satzung Ihrer Kasse ab – klären Sie die Kostenübernahme daher möglichst vor Beginn der Therapie mit Ihrer Krankenkasse.
Ohne ärztliche Diagnose ist die Ernährungsberatung der richtige Weg. Was Kassen, private Versicherungen und die Beihilfe übernehmen, steht unter Kostenerstattung; weitere Antworten finden Sie in den Fragen und Antworten.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt füllt die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus. Das Formular finden Sie bei den Downloads auf der Seite Kostenerstattung.
Sie reichen Bescheinigung und Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein. Ich stelle Ihnen die Unterlagen gerne zusammen.
Wir beginnen mit der ernährungstherapeutischen Beratung – abgestimmt auf Ihre Diagnose und Ihren Alltag.

Indikationen
Eine Auswahl der Krankheitsbilder, bei denen ich Sie begleite. Ihre Diagnose ist nicht dabei? Sprechen Sie mich gerne an.
Kontakt
Schicken Sie mir gerne vorab eine kurze Nachricht mit Ihrer Diagnose. Dann klären wir, wie wir am besten starten.