Individuelle Ernährungstherapie

Individuelle Ernährungstherapie

Individuelle Ernährungstherapie

Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bei Ihnen eine Erkrankung oder Beschwerden diagnostiziert, die durch eine Ernährungsumstellung behoben oder in Ihrem Verlauf abgemildert werden kann so besteht die Möglichkeit eine ernährungstherapeutische Beratung in Anspruch zu nehmen.

Diese Beratungen werden von den Krankenkassen nach § 43 SGB V unterstützt. Dazu wird eine sogenannte ärztliche Notwendigkeits-bescheinigung benötigt, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ausfüllt. Erfahren Sie im Bereich Kostenerstattung mehr dazu.