Die Leistung der Ernährungsberatung wird nach § 20 des SGB V von vielen Krankenkassen bezuschusst. Die Ernährungstherapie ist neben der medizinischen Versorgung ein wichtiger Bestandteil bei der Behandlung ernährungsbedingter Krankheiten und wird nach § 43 des SGB V von vielen Kassen bezuschusst.
Wenn Sie privat versichert sind, ist die Kostenbeteiligung individuell, beihilfefähig und hängt von den Tarifvereinbarungen ab.
Klick auf die Dokumente.
Ich freue mich auf Sie und unterstütze Sie gerne.
Ihre Felicitas Härlin